FÜR EIN SICHERES MITEINANDER

PISTENREGELN

Wir alle wollen am Skisport Freude haben und ihn in vollen Zügen genießen, vor allem unfallfrei. Aber wie bei den meisten Sportarten gibt es Risiken. Je sorgfältiger und verantwortungsbewusster man sich auf den Pisten bewegt, umso geringer ist das Risiko für Unfälle. Die FIS, der internationale Skiverband, hat zu diesem Zweck 10 Pistenregeln aufgestellt, die jeder Skifahrer, Snowboarder aber auch andere Personen, die sich auf Pisten aufhalten könnten (Langläufer, Schneeschuhwanderer) kennen und auch einhalten müssen. Wer dagegen verstößt und deswegen einen Unfall verursacht, muss mit zivil- oder gar strafrechtlichen Folgen rechnen.

Helmpflicht

in den Bundesländern Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Burgenland und Wien gilt eine Skihelmpflicht! Diese gesetzliche Skihelmpflicht für das Skifahren und Snowboarden gilt allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre. Generell wird allen erwachsenen Wintersportlern das Tragen eines Helmes dringend empfohlen.


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