FÜR EIN SICHERES MITEINANDER
PISTENREGELN
Wir alle wollen am Skisport Freude haben und ihn in vollen Zügen genießen, vor allem unfallfrei. Aber wie bei den meisten Sportarten gibt es Risiken. Je sorgfältiger und verantwortungsbewusster man sich auf den Pisten bewegt, umso geringer ist das Risiko für Unfälle. Die FIS, der internationale Skiverband, hat zu diesem Zweck 10 Pistenregeln aufgestellt, die jeder Skifahrer, Snowboarder aber auch andere Personen, die sich auf Pisten aufhalten könnten (Langläufer, Schneeschuhwanderer) kennen und auch einhalten müssen. Wer dagegen verstößt und deswegen einen Unfall verursacht, muss mit zivil- oder gar strafrechtlichen Folgen rechnen.
Helmpflicht
in den Bundesländern Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Burgenland und Wien gilt eine Skihelmpflicht! Diese gesetzliche Skihelmpflicht für das Skifahren und Snowboarden gilt allerdings nur für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre. Generell wird allen erwachsenen Wintersportlern das Tragen eines Helmes dringend empfohlen.
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Rücksicht auf andere nehmen
Jeder Pistenteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Pistenteilnehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.
Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.
Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum lässt.
Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren (traversieren) will, muss sich zuvor nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.
Verweilen auf der Abfahrt
Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.
Aufstieg und Abstieg
Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt.
Beachten der Zeichen
Jeder Pistenteilnehmer muss die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten.
Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
Ausweispflicht bei Unfällen
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.